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Das Gebäudeenergiegesetz – Alles, was Sie wissen müssen

Der Begriff Gebäudeenergiegesetz ist in aller Munde. Aber wissen Sie auch, warum es eingeführt wurde und was es überhaupt aussagt? Begleiten Sie uns mit diesem Beitrag durch das geltende Gebäudeenergiegesetz und informieren Sie sich über die wichtigsten Aussagen, die in diesem Gesetz verankert sind.

Das Gebäudeenergiegesetz – was sagt es aus und warum wurde es eingeführt?

Das Gebäudeenergiegesetz (GEG) ist seit dem 1. November 2020 in Kraft und es beinhaltet die bisherigen Bestimmungen des Energieeinsparungsgesetzes (EnEG), der Energieeinsparverordnung (EnEV) und des Erneuerbare-Energien-Wärmegesetzes (EEWärmeG).

Es legt energetische Standards für Neubauten und auch für Bestandsobjekte fest. Diese Standards beziehen sich auf verschiedene Aspekte wie Heizungsanlagen, Warmwasser-Systeme sowie die Dämmung und Isolierung von Immobilien. Das Gesetz hat zum Ziel, den CO₂-Ausstoß von Gebäuden zu reduzieren, um damit einen bedeutenden Beitrag zum Klimaschutz zu leisten.

Es wurde in erster Linie in Kraft gesetzt, um auch den Immobiliensektor in den Klimaschutz einzubeziehen, damit auch dieser seinen Beitrag zur deutschen Energiewende leistet.

Um diese oft kostspieligen Maßnahmen zu fördern, sind im GEG finanzielle Anreize für umweltfreundliche Sanierungen oder energieeffizienten Neubauten verankert.

Wichtige Bestimmungen des GEG

Im Gebäudeenergiegesetz sind verschiedene Bestimmungen festgehalten, die für Bauherren und Eigentümer von Immobilien von großer Bedeutung sind.

Um den Vorgaben des GEG zu entsprechen, müssen beispielsweise bei Neubauten bestimmte energetische Standards eingehalten werden.

Im Folgenden zeigen wir Ihnen eine kleine Übersicht, was alles zu diesen Standards gezählt wird.

  • Anforderungen bei Neubauten: Hier werden Anforderungen an den Jahres-Primären Energiebedarf und an den Transmissionswärmeverlust gestellt.
  • Anforderungen bei Sanierungen: Hier geht es um Wärmedämmung von Fassaden, Fenster und Dächer
  • Nachweis der Energieeffizienz: Erstellung eines Energieausweises, der die Energieeffizienz dokumentiert. Er enthält Informationen über die CO₂-Emissionen und den Energiebedarf des Gebäudes.
  • Erneuerbare Energien: Bei Neubauten oder größeren Sanierungen von Bestandsgebäuden, muss ein Anteil der Energieversorgung aus erneuerbaren Energien kommen.
  • Heizungsanlagen: Auch hier bestehen Anforderungen an die Effizienz und es werden Regelungen zum Einsatz erneuerbarer Energien für die Wärmeversorgung festgelegt.

All diese Maßnahmen haben das Ziel, den Energiebedarf von Gebäuden zu senken und somit ihren Beitrag zum Klimaschutz zu leisten.

Energieeffizienzstandards nach Auslegung des Gebäudeenergiegesetzes

Im Gebäudeenergiegesetz (GEG) sind die Energieeffizienzstandards für Gebäude festgelegt. Diese Standards beziehen sich auf verschiedene Aspekte wie die Dämmung von Wänden, Fenstern und Türen sowie auf die Heizungs- und Warmwasseranlagen.

Fördermöglichkeiten – festgehalten im GEG

Die Umsetzung von Sanierungen und Modernisierungen in Bezug auf Energiemaßnahmen kann mitunter sehr kostenintensiv sein, weshalb viele Eigentümer und Bauherren auf finanzielle Unterstützung angewiesen sind. Zum Glück gibt es verschiedene Förderprogramme, die je nach Art der Maßnahme unterschiedliche Zuschüsse oder Kredite bieten.

Ein Beispiel hierfür ist das KfW-Förderprogramm, das sowohl Privatpersonen als auch Unternehmen in Anspruch nehmen können. Oder auch die BAFA, das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle, bietet diverse Fördermittel an. Zum Beispiel für den Austausch ineffizienter Heizungsanlagen oder die Installation von Solarthermie- oder Photovoltaikanlagen.

Es lohnt sich also, vor Beginn einer Sanierung oder einem Neubau gründlich zu recherchieren und sich über mögliche Fördermaßnahmen zu informieren

Rechte und Pflichten für Bauherren und Eigentümer durch das Gebäudeenergiegesetz

Um eventuelle Konsequenzen zu vermeiden, sollten sich Bauherren oder Eigentümer von Immobilien auf jeden Fall mit dem Gebäudeenergiegesetz auseinandersetzen. Allerdings können sie hier aber auch wichtige Informationen über eventuelle finanzielle Förderungen finden, um diese zu ihrem Vorteil zu nutzen.

Wie schon unter dem Punkt „Wichtige Bestimmung des GEG“ aufgeführt, müssen bei einem Neubau Energieeffizienzstandards eingehalten werden, um überhaupt eine Baugenehmigung zu erhalten. Aber auch bei Bestandsimmobilien sind Maßnahmen zur Verbesserung der Energieeffizienz vorgesehen, wie zum Beispiel der Austausch alter Heizungsanlagen oder eine bessere Dämmung von Dach und Fassaden im Zuge von umfangreichen Sanierungen.

All diese Investitionen können durch die erwähnten Fördermöglichkeiten unterstützt werden. Es also durchaus lohnend, sich mit dem Gebäudeenergiegesetz einmal intensiver auseinanderzusetzen.

Kritikpunkte am GEG

Ein Kritikpunkt am aktuellen Stand des Gebäudeenergiegesetzes betrifft die fehlende Verbindlichkeit. Zwar gibt es im Gesetz Vorgaben zur Sanierung und zum Neubau, jedoch sind diese nicht verpflichtend.

Das bedeutet, dass Bauherren und Eigentümer zwar aufgefordert werden, energieeffizient zu bauen oder zu sanieren, dies aber nicht zwingend umsetzen müssen. Kritiker bemängeln daher natürlich eine mangelnde Wirksamkeit des Gesetzes. Auch die Tatsache, dass es keine Sanktionen bei Nichteinhaltung der Vorgaben gibt, wird kritisiert.

Ein weiterer Punkt betrifft die Beantragung von Förderungen für energieeffiziente Maßnahmen. Diese wird oftmals als kompliziert und unübersichtlich angesehen und könnte daher potenzielle und finanziell schwächer gestellte Interessenten abschrecken.

Trotz allem ist das Gebäudeenergiegesetz ein wichtiger und vor allem richtiger Schritt in Richtung einer nachhaltigen und ressourcenschonenden Bauweise. Warten wir ab, ob in Zukunft weitere Regelungen eingeführt werden, um den Erfolg des Gesetzes zu erhöhen und damit den ökologischen Fußabdruck von Gebäuden langfristig zu reduzieren.

Das Gebäudeenergiegesetz – auf den Punkt gebracht

Abschließend kann festgehalten werden, dass das Gebäudeenergiegesetz einen wichtigen Beitrag zur Erreichung der Klimaschutzziele leistet. Es setzt klare Standards für die Energieeffizienz von Neubauten und Sanierungen und fördert den Einsatz erneuerbarer Energien.

Bauherren und Eigentümer müssen sich allerdings auf höhere Investitionskosten einstellen, um die Anforderungen des Gesetzes zu erfüllen. Hier können jedoch Fördermöglichkeiten in Anspruch genommen werden, um diese Kosten aufzufangen oder abzufedern.

Kritik gibt es jedoch an einigen Punkten des aktuellen Gesetzesstandes, wie der „Unverbindlichkeit“ oder der mangelnden Berücksichtigung von sozialen Aspekten bei der Umsetzung von Sanierungsmaßnahmen.

Insgesamt ist das Gebäudeenergiegesetz jedoch ein wichtiger Schritt hin zu mehr Nachhaltigkeit und sollte weiterhin ausgebaut und verbessert werden.

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